Endlich ist die passende Immobilie gefunden, doch der Verkäufer verlangt mehr als Sie ausgeben möchten. Hier einige Hinweise, die Sie beachten sollten:
Tipp:
Gute Argumente helfen bei der Verhandlung: Ein Gutachter kann Ihnen bereits vor der Verhandlung den Wert und Zustand der Immobilie ermitteln und Sie bei der Verhandlung unterstützen. Mit diesen sachlichen Argumenten und der Hilfe eines gestandenen Gutachters kann man den Verkäufer leichter von einer Preissenkung überzeugen. Gutachter finden Sie hier: www.der-Hausinspektor.de (Link!)
Eine gute Vorbereitung kann Ihnen nützliche und schlüssige Argumente liefern, um den Preis der Immobilie zu senken. Informieren Sie sich vor allem über Verkaufspreise in der näheren Nachbarschaft, z.B. über Zeitungsinserate, Gutachten (evtl. beim Amtsgericht im Zuge der Zwangsversteigerung erhältlich) oder Exposes von ansässigen Maklern, legen Sie die entsprechenden Unterlagen dem Verkäufer vor. Vereinbaren Sie für die Preisverhandlung unbedingt einen ruhigen Termin, wo Sie ungestört auch Detailfragen klären können.
Am besten Sie vereinbaren ein persönliches Gespräch mit dem Verkäufer, dies ist wesentlich persönlicher als ein telefonisches Angebot. Auch die Atmosphäre ist in einem Gespräch unter “vier Augen” nicht so kühl. Machen Sie von einem telefonischem Angebot nur Gebrauch, wenn es Ihnen schwer fällt in fremder Umgebung offen auf einen anderen Gesprächspartner zuzugehen, vielen fällt ein konkretes Angebot am Telefon leichter, die Preisverhandlung ist dann allerdings schwieriger.
Bleiben Sie in jedem Fall sachlich und erklären Sie dem Verkäufer Ihre Argumente der Preisreduzierung. Warum ist Ihr Preis durchaus gerechtfertigt. Hier einige Hinweise für mögliche Preisnachlässe:
Die Verhandlung sollte über wesentliche Dinge erfolgen: Mängel und Kosten für die Behebung, alte Badezimmer, etc.. Aber machen Sie die Immobilie nicht schlecht. Der Verkäufer hat viel Zeit in dem Objekt gelebt und es nach seinem “Geschmack” eingerichtet. Wenn Sie jetzt sein altes “Lebenswerk” zerreden, dann hat er vielleicht auch kein Interesse mehr, an Sie zu verkaufen.
Ein sehr hilfreiches Argument kann auch die kurzfristige Beurkundung durch einen Notar sein, viele Verkäufer suchen schon seit längerem einen Käufer und stehen dem Vorschlag recht positiv gegenüber. Machen Sie dem Verkäufer auch klar, dass die Finanzierung bei Ihnen bereits gesichert ist, bitten Sie Ihre finanzierende Bank dafür vorab um eine Finanzierungszusage (kurze, zweizeilige Bestätigung, dass die Finanzierung möglich ist). Dies ist ein erhebliches Stück Sicherheit für den Verkäufer, da er sich um den Kaufpreis keine Sorgen machen muss.
Bei größeren preislichen Differenzen ist eine Annäherung eventuell erst später möglich (vielleicht muss der Verkäufer erst einige “Verkaufsrückschläge” bekommen). Bedenken Sie aber, dass natürlich ein Käufer zwischenzeitlich mehr bietet als Ihren Preis und die Immobilie dann verkauft wird. Signalisieren Sie Ihr ernsthaftes Interesse dadurch, dass Sie darum bitten, den Verkäufer in bestimmten Abständen anrufen zu dürfen, um den Stand des Verkaufes zu erfragen.
Gute Argumente helfen bei der Verhandlung: Ein Gutachter kann Ihnen bereits vor der Verhandlung den Wert und Zustand der Immobilie ermitteln und Sie bei der Verhandlung unterstützen. Mit diesen sachlichen Argumenten und der Hilfe eines gestandenen Gutachters kann man den Verkäufer leichter von einer Preissenkung überzeugen. Gutachter finden Sie hier: www.der-Hausinspektor.de