Beim Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende Kostenpositionen an.
Die Kaufnebenkosten sind je nach Fälligkeit zu bezahlen, ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erhalt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt) findet keine Kaufabwicklung bzw. Eintragung in das Grundbuch statt. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Übergabe (“Übergang von Nutzen und Lasten”) der Immobilie wird mit dem Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart.
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Gemäß dem BGB ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, der vereinbarte Kaufpreis ist häufig Ausgangspunkt um die Nebenkosten zu errechnen.
Immobilienkaufverträge bedürfen für ihre Gültigkeit der notariellen Beurkundung, der Immobilienkauf “per Handschlag” ist nichtig. Für die Tätigkeit des Notars fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. dem Grundschuldbetrag richtet.
Jeder Käufer gilt rechtlich erst als Eigentümer, wenn er in das Grundbuch (Abteilung 1) eingetragen wurde. Ebenso ist für die Finanzierung in der Regel die Eintragung von Grundschulden (Abteilung 3) notwendig. Eventuell können auch die bereits eingetragenen Grundschulden übernommen werden um damit Kosten zu sparen (Darlehen werden dadurch nicht übernommen).
Sie fällt bei jedem Erwerb eines Grundstücks an und beträgt 3,5% des Gegenwertes (meist Kaufpreis, außer wenn Darlehen übernommen werden, dann ist der Kaufpreis geringer und es entfällt auch auf die übernommene Darlehenshöhe Grunderwerbsteuer.
Hier finden Sie Immobiliengutachter vor dem Hauskauf: Bausachverständiger (link)
Wichtig: Nur wer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, erhält die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und kann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
TIPP: Sollte der Kaufpreis Einbauten wie. z.B. Einbauküche oder ähnliches enthalten, dann ist darauf keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Bei gebrauchten Immobilien führt der Immobilienkauf häufig über einen Makler, ein fachlich gut beratender und seriöser Makler ist durchaus sein Geld wert. Er bringt viel Erfahrung und eine gute Marktkenntnis mit ein. Die Käuferprovision schwanken je nach Region zwischen 3 und 6 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Kosten, meist nur im Neubaugebiet, für die öffentliche Erschließung, also Straßen, Fußwege, Grünflächen sowie die Erschließung durch Hauptkanäle und -leitungen sind nur im Kaufpreis enthalten, wenn es ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag vereinbart worden ist. Die Erschließungskosten sind Koten der Gemeinde, die allerdings auf die Käufer eines Baugrundstückes in Höhe von bis zu 90% umgelegt werden dürfen. Ein fünfstelliger Betrag ist hier keine Seltenheit. Die öffentliche Erschließung ist jedoch nur bis zur eigenen Grundstücksgrenze möglich, Leitungen, Kanäle, Straßen etc. auf dem eigenen Grundstück sind Hausanschlusskosten, und zählen zu den Herstellungskosten des Gebäudes.
Beim Bauamt der Gemeinde/Stadt fallen Gebühren für die Bearbeitung Ihres Bauantrages an, die jeweilige Höhe ist individuell zu erfragen.
Hierzu zählt das Disagio, das eine Zinsvorauszahlung ist, dieser Vorwegzins führt zu einem niedrigerem Nominalzins. Nicht alle Finanzierungsgebühren sind bereits im effektiven Jahreszins enthalten. Darüber hinaus können Bereitstellungszinsen für (noch) nicht in Anspruch genommene Darlehen, eventuell auch Wertermittlungsgebühren, sowie Darlehens- und Bearbeitungsgebühren anfallen.
Für die Bereitstellung von Fremdkapital in Form einer Baufinanzierung verlangen Banken einen Zinsaufschlag. Je nach Bank zahlen Sie mehr oder weniger Zinsen. Wie Sie bei der Baufinanzierung richtig sparen können, erfahren Sie bei baufinanzierungsrechner.eu. Sie finden dort einen Bauzinsen Vergleich mit aktuellen Zinskonditionen für die Finanzierung Ihres Eigenheims.