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Thema: Wohnungskauf Altbau |
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Hallo,
der Vertrag ist eigentlich immer gekauft wie gesehen! Ein Gutachter sollte solche Probleme bei einer Begehung sehen... Es ist normal, dass die Bewohner noch in dem Objekt wohnen. Man muss sich halt auch mal trauen hinter den Schrank zu gucken.
Sichern Sie sich lieber ab und schalten Sie vorher einen Gutachter ein.
Gucken Sie doch mal bei uns: www.der-hausinspektor.de oder rufen Sie mich an: 0800/9966332.
Grüße
Jens Gause
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH
www.der-Hausinspektor.de
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Thema: Wohnungskauf -was muss ich beachten? |
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Hallo,
ersteinmal würde ich mich um die Finanzierung kümmern. Gehen Sie zu Ihrer Hausbank und klären, ob sie ihnen überhaupt ein Darlehen gewährt. Außerdem sollten Sie gucken, wie groß ihr maximaler Spielraum ist.
Dann würde ich auf jeden Fall noch einen Gutachter einschalten, der Sie vor dem Kauf über Mängel, Kosten und evtl. den Wert der Immobilie berät. Hier können Sie gerne auch einmal bei uns gucken: www.der-Hausinspektor.de
Nach der Einigung über den Kaufpreis müssen Sie sich vor dem Notartermin um eine verbindliche Finanzierung kümmern. Vor dem Notarvertrag sollte eine verbindliche Bestätigung auf dem Tisch liegen.
Dann unterschreiben Sie den Notarvertrag. Den Notarvertrag sollten Sie bereits 7-14 Tage vor Unterschrift vorliegen haben, damit Sie diesen prüfen und verstehen. Bei Fragen rufen Sie direkt den Notar an.
Danach erst unterschreiben Sie die Finanzierung.
Bedenken Sie: Der Immobilienkauf von Privat ist "gekauft wie gesehen". Lassen Sie sich vorher durch einen Fachmann beraten.
Mfg
Jens Gause
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH
www.der-Hausinspektor.de
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