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Hallo,
wir haben eine Eigentumswohnung gefunden, die unseren Vorstellungen entspricht. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen Neubau. Die Eigentümer werden erst Ende des Jahres die Wohnung räumen. Nun meine Frage: Gibt es eine Klausel die vertraglich regelt, falls versteckte Mängel auftreten, die quasi erst erkennbar sind, wenn die Wohnung vollständig geräumt ist? Z.B. Schimmel hinter Schränken,... Oder kann vereinbart werden, dass ein bestimmter Prozentsatz des Kaufpreises einbehalten wird, falls nicht einsehbare Mängel auftreten?
Danke für Eure Hilfe,
wohnungsmaeusle
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