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Terminvorbereitung
- Zur Versteigerung müssen
Sie einen Personalausweis mitbringen.
- 10% des
Verkehrswertes sind als Sicherheit vor Abgabe eines
Gebotes in bar bzw. eines LZB- Schecks zu hinterlegen.
- Sehen Sie unbedingt das
Gutachten vor dem Termin beim Amtsgericht oder bei der
versteigernden Bank ein.
- Nehmen Sie schon vorab an
ein paar Zwangsversteigerungen teil, um den Ablauf kennen
zu lernen.
Besichtigung
des Objektes
Grundsätzlich
haben Sie keinen Rechtsanspruch das Objekt von innen zu
besichtigen, Sie sollten allerdings in jedem Falle wenigstens
von außen versuchen so viel wie möglich über die Immobilie
in Erfahrung zu bringen. Manchmal wissen auch Nachbarn viele
Details und geben diese gerne preis. Auch
das Gericht und somit der Gutachter hat nicht das
Recht eine Innenbesichtigung durchzuführen. Sofern der Sachverständige
keinen Zutritt zum Objekt hatte, muss er das Gutachten aufgrund der
Aktenlage (Grundbuch, Bodenrichtwerte, Bauunterlagen
etc...) Dies ist im Gutachten zu vermerken, lesen Sie daher
sehr sorgfältig, damit Sie sich ein persönliches Limit für
den Kaufpreis setzen.
Hinter einer
Zwangsversteigerung steck nicht selten ein tragisches Schicksal, da der Eigentümer gezwungen wird seine
Immobilie zu veräußern, hat dieser nur selten Interesse daran
Besichtigungen für mögliche Kaufinteressenten zu
ermöglichen. Mit etwas Glück ist aber manchmal eine Besichtigung
trotzdem möglich. Besonders groß sind Ihre Chancen, wenn der
Eigentümer einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen möchte
um nicht zu viele Schulden zu haben. Speziell bei Wohnungen
geben auch die Nachbarn sehr ordentliche Auskünfte über den
Verwalter, die Nebenkosten, evtl. bevorstehenden
Renovierungen. Versuchen Sie so viele Informationen wie
möglich zu sammeln, um möglichen Überraschungen nach dem
Zuschlag aus dem Wege zu gehen.
Sollten Sie die Immobilie nicht besichtigen können,
überlegen Sie sich wirklich genau, ob Sie das Risiko eingehen
wollen. Sie laufen Gefahr, dass Sie ein Objekt kaufen, das
völlig runter gekommen ist und mit erheblichen Mängeln
behaftet ist. Auch kann es sein, dass Sie den alten
Eigentümer aus der Immobilie räumen müssen. Dies ist noch
einmal mit Kosten und Nerven verbunden.
Vor ein paar Jahren hat sich der alte Eigentümer einen
Bagger geliehen und sein altes Haus mutwillig erheblich
beschädigt. Grund: Der Kaufpreis war ihm zu niedrig und er
wollte den Wert anpassen.
Bedenken Sie, dass viele dieser Leute nichts mehr zu
verlieren haben, da sie eh "pleite" sind. Hier kann
es zu Kurzschlussreaktionen und Nervenzusammenbrüchen vor
Ihren Augen kommen.
Finanzierung vor dem Versteigerungstermin
Klären Sie Ihre Finanzierung vor dem
Versteigerungstermin für das konkrete Objekt mit Ihrer Bank.
Setzen Sie sich bei der Versteigerung ein Limit, das Sie nicht
überschreiten wollen.
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