Kauf einer neuen Immobilie
Sofern für Sie keine
„gebrauchte“ Immobilie in Frage kommt, haben Sie mehrere Möglichkeiten
Ihre Wunschimmobilie als Neubau zu errichten.
►
Erwerb eines bereits fertig gestellten Neubaus
►
Kauf eines Grundstücks und Realisierung eines Neubauvorhabens
Das Neubauvorhaben zu realisieren
bietet mehrere Möglichkeiten, Sie können ein Fertighaus erwerben,
für handwerklich geschickte Menschen empfiehlt sich unter Umständen
auch ein Ausbauhaus, wo Sie den Innenausbau größten Teils in
Eigenleistung erbringen.
In der Regel übernimmt ein Generalunternehmer
sämtliche Bauleistungen für die Errichtung des Hauses. Im
Gegensatz zum Alleinunternehmer darf der Generalunternehmer
Leistungen bzw. Teile der Gesamtleistung an Subunternehmer weiter
geben. Dennoch bleibt der Generalunternehmer einziger
Vertragspartner des Bauherrn und trägt die volle Verantwortung. Für
den Bauherrn bietet der Generalunternehmer den Vorteil, dass er bei
Mängeln, auch wenn einzelne Gewerke von Subunternehmern ausgeführt
wurden, sich direkt an den Generalunternehmer wendet und dieser in
der Pflicht steht die Mängel zu beseitigen.
Pro und Contra
Sofern Sie ein Haus neu errichtet haben,
sind in den kommenden 15 Jahren Reparaturen eher eine Seltenheit. Für
eventuelle Baumängel haftet die Baufirma für einige Zeit.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit Sie
eine individuelle Planung vornehmen lassen, vor allem hinsichtlich
der Raumaufteilung ist dies ein entscheidender Vorteil.
Ein weiterer Vorteil beim Neubau
besteht darin, dass bezüglich Schallschutz, Heizungsanlage Wärmedämmung,
Fenster etc. Neuware verwendet wir, d.h. der Komfort ist zeitgemäß.
Um dies bei einer gebrauchten Immobilie zu realisieren bedarf es großer
Renovierungsmaßnahmen, welche mit hohen Kosten verbunden sind.
Kaufe Sie eine Immobilie, so ist die
Grunderwerbsteuer vom notariell beurkundeten Kaufpreis zu zahlen.
Wenn Sie jedoch ein Grundstück kaufen und errichten einen Neubau,
zahlen Sie lediglich die Grunderwerbsteuer auf den Grundstückskaufpreis.
Der Nachteil ist jedoch der Preis, da
Sie für eine neue Immobilie wesentlich mehr bezahlen als für ein
gebrauchtes Objekt, auch entstehen durch Baunebenkosten keine
nachhaltigen Werte, das heißt es steht kein Gegenwert gegenüber.
Da ein Neubau noch nicht real besteht
müssen Sie Ihre Entscheidung aufgrund von (hochglanz-)
Prospekten oder Planungsunterlagen fällen.
Zahlungen an den Bauträger
Im Werkvertrag sind die Kauf- und
Baumodalitäten genau geregelt. Die Gelder werden gemäß MaBV in 7
Raten an den Bauträger gezahlt. Die Teilbeträge können aus den
nachfolgenden Vomhundertsätzen zusammengesetzt werden:
1. 30 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen
Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll, oder 20 vom
Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht
bestellt oder übertragen werden soll, nach Beginn der Erdarbeiten,
2. von der restlichen Vertragssumme
- 40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung, einschließlich
Zimmererarbeiten,
- 8 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und
Dachrinnen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Sanitäranlagen,
- 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
- 10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der
Verglasung,
- 6 vom Hundert für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,
- 3 vom Hundert für den Estrich,
- 4 vom Hundert für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
- 12 vom Hundert nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
- 3 vom Hundert für die Fassadenarbeiten,
- 5 vom Hundert nach vollständiger Fertigstellung.
Sofern einzelne Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige
Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt.
Insolvenz des Bauträgers
Häufig hört man von halbfertigen
Bauvorhaben, wo der Bau nicht mehr weiter geht, da der Bauträger
Insolvenz angemeldet hat. Das von der Bank geliehene Geld der
Bauherren ist unwiederbringlich verloren. aus diesem Grund ist eine
sorgsame Prüfung des Unternehmens umso wichtiger. Bei der
Kreditreform oder Bürgel können Sie sich vorab aussagekräftige
Informationen Zahlungsmoral und Zahlungsvermögen des Bauträgers
einholen. Einige Bauträger stellen dem Bauherren eine
selbstschuldnerische Fertigstellungsbürgschaft einer Bank zur Verfügung,
hier bürgt eine Bank für den Bauträger und das minimiert das
Insolvenzrisiko, da dann die Bank in der Pflicht steht.
TIPP:
Fragen Sie nach einer
Bankbürgschaft über die Fertigstellung (Fertigstellungsgarantie),
diese bekommen ausschließlich solvente Unternehmen und Sie haben
eine größtmögliche Sicherheit.
Immobiliengutachter beraten vor dem
Hauskauf: www.der-Hausinspektor.de
(Link!)
Das Fertighaus
Viele Bauherren scheuen das Fertighaus,
weil Sie ihm die nötige Qualität absprechen, dem ist allerdings
nicht mehr unbedingt so. In den letzten Jahren hat sich viel an
dessen Bauqualität getan, vor allem hinsichtlich der
Materialverwendung, hörte man früher z.T. von asbesthaltigen
Materialien, so spricht man heute eher von ausgezeichneten Wärmedämmeigenschaften,
die Gewerke des Neubau werden vorgefertigt angeliefert und vor Ort
miteinander verbunden. In den meisten Fällen wird ein Fertighaus ab
"Oberkante Kellerdecke" bzw. „Oberkante Bodenplatte“
geliefert. Für den Bauherren ist es daher unumgänglich, einen
Keller oder ein Fundament erstellen zu lassen. Einige
Fertighaushersteller bieten auch diese Leistung mit an oder
vermitteln diese Aufträge an kooperierende Firmen.
Die Vorteile eines Fertighauses sind:
| ► |
geringe Bauzeit, das
spart Kosten z.B. wenn man während einer langen Bauphase zur
Miete wohnt und noch nicht im neuen Heim wohnen kann. |
| ► |
Der Preis ist fest,
es gibt kaum die Möglichkeit für den Bauträger
Nachforderungen oder Aufschläge zu verlangen. |
| ► |
Die verwendeten
Materialien sind bereits fertig und ausgetrocknet, es gibt so
kaum die sonst übliche Baufeuchte im Haus. |
| ► |
Der Käufer kann an
einem Musterhaus einen guten Eindruck vom Unternehmen und
dessen Qualität bekommen. |
Das Ausbauhaus
Diese Variante ist vor allem für den
Bauherren geeignet, der den Rohbau nicht in Eigenleistung machen möchte,
aber handwerklich in der Lage ist einzelne Gewerke (meist am
Innenausbau) in Eigenleistung zu erbringen um die Lohnkosten der zu
beauftragenden Handwerker zu sparen. In der Regel ist ein Ausbauhaus
von außen komplett fertiggestellt, einige Gewerke des Innenausbaus
z.B. Strom Heizung können von Fachleuten erbracht werden, so das
der Bauherr z.B. die Bodenbeläge oder die Dachdämmung selbst übernimmt.
aber Vorsicht, übernehmen Sie nur solche Arbeiten, die Sie auch
fachgerecht ausführen können.
Ein Fertighaus ist nicht unbedingt
preiswerter als massiv gebautes Eigenheim, es ist aber wesentlich
schneller bezugsfertig. Der Bauherr spart dabei an der
Doppelbelastung Miete plus Darlehenszinsen.
Tipp: Späterer
Dachausbau
Sollten Sie das Dach
erst später ausbauen wollen, planen Sie bereits jetzt den späteren
Dachausbau mit ein. So können Sie erhebliche Kosten sparen, wenn
die Anschlüsse für Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Telefon etc.
schon jetzt vorgenommen werden.
Das Selbstbauhaus
Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten
dies zu realisieren, einmal können Sie evtl. unter Mithilfe von
Freunden und Bekannten „selbst Hand anlegen“ und alles in
baulicher Eigenleistung zu erstellen, oder Sie kümmern Sich (z.B.
mit Hilfe eines Architekten) um die planerische Ausführung und
schreiben die einzelnen Gewerke selbst aus und kümmern sich um den
terminlichen Ablauf und dessen Koordination auf der Baustelle.
In beiden Fällen können Sie Geld
sparen, allerdings bedarf es entweder überdurchschnittlicher
handwerklicher Begabung oder eines ausgeprägten
Organisationstalents.
Tipp: Rechnen Sie die
effektive Kostenersparnis aus
Ermitteln Sie möglichst
genau, in welcher Höhe Sie bei den einzelnen Leistungen wirklich
sparen und setzen Sie dies auch in den zeitlichen Zusammenhang, es
gibt Gewerke, wie z.B. die Erdarbeiten, die ein Unternehmen
wesentlich schneller erbringen kann. Die Kostenersparnis steht hier
meistens in keiner Relation zum eigenen Aufwand.
Sollten Sie Hilfe von anderen Leuten aus
Ihrem privatem Umfeld in Anspruch nehmen, müssen Sie dies der
Bauberufsgenossenschaft melden. Informieren Sie sich daher
rechtzeitig über die zusätzlichen Kosten dieses
Versicherungsschutzes.
Chancen und Risiken
Haben Sie genug Zeit und Talent, können
Sie durch Ihre Eigenleistungen erhebliche Einsparungen erzielen und
die Gesamtkosten senken. Um die einzelnen Gewerke jedoch ausführen
zu können, muss sicher gestellt sein, dass Sie selbst über
ausreichendes Fachwissen verfügen. Auch das richtige Werkzeug
ist entscheidend.
Ist dies nicht der Fall, sollte dies
unbedingt einem Fachmann überlassen werden, da es meistens
erheblich teurer ist etwas im Nachhinein ausbessern zu lassen.
Neben dem Kostenfaktor ist häufig
ein weiterer Vorteil die sorgfältigere Ausführung der Bauleistung,
denn wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllt, arbeitet meistens
gewissenhafter als ein beauftragter Handwerker.
Ein Nachteil, bzw. ein schwer zu
kalkulierendes Risiko ist die Bauzeit, grundsätzlich gilt, je mehr
Sie an Eigenleistung einbringen, desto länger dauert es bis zur
Fertigstellung. Ein weiteres Problem besteht darin eine Firma für
ein nur halb fertiggestelltes Gewerk zu finden, umso problematischer
ist es, wenn die Firma erst mit dem Rückbau der nicht fachgerecht
ausgeführten Arbeiten beginnen muss, die Mehrkosten können
erheblich sein, und die Fertigstellung kann sich verschieben.
Tipp: Schaffen Sie
sich finanzielle reserven für den Fall der Fälle
Sprechen Sie mit Ihrer Bank unbedingt über
die Auszahlungsmodalitäten für das Darlehen. Und kalkulieren Sie
nicht zu optimistisch. Ist die Bank nicht bereit für eine erbrachte
Leistung (oder zu erbringende Leistung) das nötige Geld
bereitzustellen, bleibt häufig nur (eine gute Bonität
vorausgesetzt) eine etwas teurere Zwischenfinanzierung.
Versicherungen beim Hausbau
Zum einen ist die Feuerversicherung (häufig
von der Bank verlangt) eine unabdingbare Pflicht und zum anderen die
Versicherung bei der Bauberufsgenossenschaft für das Erbringen der
Eigenleistungen.
Helfen fremde Personen stehen Sie in
der Pflicht die Verantwortung für dessen Gesundheit zu übernehmen.
Tipp:
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Schließen Sie auf jedem
Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, eine private
Haftpflichtversicherung deckt den benötigten Versicherungsumfang
nicht ab. Schadenersatzansprüche gegen Sie werden durch das
Versicherungsunternehmen reguliert und ungerechtfertigte Ansprüche
werden abgewehrt, ohne dass Kosten auf Sie zukommen.
Auch wenn Sie Ihr
Bauvorhaben mit einem Bauträger realisieren, sind Sie
verantwortlich für jegliche Schäden, die am Bau entstehen. Eine
Bauleistungsversicherung versichert Sie gegen Diebstahl, Sturm- und
Feuerschäden.
Der Architekt beim Hausbau
Der Architektenvertrag ist gemäß BGB
ein Werkvertrag, d.h. der Erfolg der Leistung und nicht die Leistung
an sich steht im Vordergrund des Vetrags.
Die Gesamtleistung eines Architekten
wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
abgerechnet und gliedert sich in insgesamt 9 Leistungsphasen, von
denen einzelne auch in eigener Regie vom Bauherren übernommen
werden können:
Es gibt (lt. HOAI) neun
Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
9. Objektbetreuung und Dokumentation
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