Kosten beim
Hauskauf
Beim
Kauf eines Grundstückes fallen für den Käufer folgende
Kostenpositionen an.
- Kaufpreis der Immobilie
- Grunderwerbsteuer 3,5%-5% des Kaufpreises je nach Bundesland (Tabelle siehe unten unter Grunderwerbsteuer)
- Notarkosten ca. 1-2 % des Kaufpreises
- Grundbuchamt ca. 0,5% des Kaufpreises (meist in
den Notarkosten enthalten)
- Kosten
für die Finanzierung (etwa 1-2% in Höhe der Darlehenssumme)
- evtl. Maklergebühren von 3 - 6% zzgl. MwSt. auf
den Kaufpreis (je nach Region unterschiedlich)
- evtl. Zustimmung des Verwalters
(ca.
200 €)
- evtl.
Erschließungsgebühren
Die
Kaufnebenkosten sind je nach Fälligkeit zu bezahlen, ohne die
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erhalt nach Zahlung der
Grunderwerbsteuer an das Finanzamt) findet keine Kaufabwicklung bzw.
Eintragung in das Grundbuch statt. Der
Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung und die Übergabe ("Übergang
von Nutzen und Lasten") der Immobilie wird mit dem Verkäufer
im Kaufvertrag vereinbart.
Hier finden Sie Immobiliengutachter vor
dem Hauskauf: www.der-Hausinspektor.de
(Link!)
Allgemeine
Hinweise
Gemäß
dem BGB
ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil
des Grundstücks, der vereinbarte Kaufpreis
ist häufig Ausgangspunkt um die Nebenkosten zu errechnen.
Notargebühren
Immobilienkaufverträge bedürfen für ihre Gültigkeit der
notariellen Beurkundung, der Immobilienkauf "per
Handschlag" ist nichtig. Für die Tätigkeit
des Notars fallen Gebühren an,
deren Höhe sich nach dem Kaufpreis bzw. dem Grundschuldbetrag
richtet.
Grundbucheintragungen
Jeder
Käufer gilt rechtlich erst als Eigentümer, wenn er in das
Grundbuch (Abteilung 1) eingetragen wurde. Ebenso
ist für die Finanzierung in der Regel die Eintragung von
Grundschulden (Abteilung 3) notwendig. Eventuell können auch die
bereits eingetragenen Grundschulden übernommen
werden um damit Kosten zu sparen (Darlehen werden dadurch nicht
übernommen).
Grunderwerbsteuer
Sie fällt bei jedem Erwerb eines
Grundstücks an und beträgt 3,5%-5% (je nach Bundesland) des Gegenwertes (meist Kaufpreis,
außer wenn Darlehen übernommen werden, dann ist der Kaufpreis
geringer und es entfällt auch auf die übernommene Darlehenshöhe
Grunderwerbsteuer.
Hier finden Sie Immobiliengutachter vor
dem Hauskauf: Bausachverständiger
(link)
Hier der aktuelle Stand vom 21.8.2012 laut Wikipedia:
Bundesland |
Steuersatz
seit 1998 |
Erhöhung
ab |
auf
Steuersatz |
Quelle |
| Berlin |
3,5 % |
01.04.2012 |
5,0 % |
[9] |
| Brandenburg |
3,5 % |
01.01.2011 |
5,0 % |
[10] |
| Baden-Württemberg |
3,5 % |
05.11.2011 |
5,0 % |
[11] |
| Bremen |
3,5 % |
01.01.2011 |
4,5 % |
[12] |
| Hamburg |
3,5 % |
01.01.2009 |
4,5 % |
[13] |
| Mecklenburg-Vorpommern |
3,5 % |
01.07.2012 |
5,0 % |
[14] |
| Niedersachsen |
3,5 % |
01.01.2011 |
4,5 % |
[15] |
| Nordrhein-Westfalen |
3,5 % |
01.10.2011 |
5,0 % |
[16] |
| Rheinland-Pfalz |
3,5 % |
01.03.2012 |
5,0 % |
[17] |
| Saarland |
3,5 % |
01.01.2012 |
4,5 % |
[18] |
| Sachsen-Anhalt |
3,5 % |
01.03.2012 |
5,0 % |
[19] |
| Schleswig-Holstein |
3,5 % |
01.01.2012 |
5,0 % |
[20] |
| Thüringen |
3,5 % |
07.04.2011 |
5,0 % |
[21] |
Bayern
Hessen
Sachsen |
3,5 % |
|
|
|
Wichtig:
Nur wer die
Grunderwerbsteuer bezahlt hat, erhält die
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und kann als
Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.
TIPP:
Sollte der Kaufpreis Einbauten wie.
z.B. Einbauküche oder ähnliches enthalten, dann ist darauf keine Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Maklercourtage
Bei gebrauchten Immobilien führt der Immobilienkauf häufig über
einen Makler, ein fachlich gut
beratender und seriöser Makler
ist durchaus sein Geld wert. Er bringt viel Erfahrung und eine gute
Marktkenntnis mit ein. Die Käuferprovision schwanken je nach Region
zwischen 3 und 6 Prozent zzgl. Mehrwertsteuer.
Erschließungskosten
Die Kosten, meist nur im Neubaugebiet, für
die öffentliche Erschließung, also Straßen, Fußwege,
Grünflächen sowie die Erschließung durch Hauptkanäle und
-leitungen sind nur im Kaufpreis enthalten, wenn es ausdrücklich im notariellen Kaufvertrag vereinbart worden ist. Die
Erschließungskosten sind Koten der Gemeinde, die allerdings auf die
Käufer eines Baugrundstückes in Höhe von bis zu 90% umgelegt
werden dürfen. Ein fünfstelliger Betrag ist hier keine Seltenheit.
Die öffentliche Erschließung ist jedoch nur bis zur eigenen
Grundstücksgrenze möglich, Leitungen, Kanäle, Straßen etc. auf
dem eigenen Grundstück sind Hausanschlusskosten, und zählen zu den
Herstellungskosten des Gebäudes.
Bauantragskosten
Beim Bauamt der Gemeinde/Stadt fallen Gebühren für
die Bearbeitung Ihres Bauantrages an,
die jeweilige Höhe ist individuell zu erfragen.
Finanzierungsnebenkosten
Hierzu zählt das Disagio, das eine
Zinsvorauszahlung ist, dieser
Vorwegzins führt zu einem niedrigerem Nominalzins. Nicht alle
Finanzierungsgebühren sind bereits im effektiven Jahreszins
enthalten. Darüber hinaus können Bereitstellungszinsen für
(noch) nicht in Anspruch genommene Darlehen, eventuell
auch Wertermittlungsgebühren, sowie Darlehens- und Bearbeitungsgebühren
anfallen.
Baufinanzierungskosten
Für die Bereitstellung von Fremdkapital in Form einer Baufinanzierung
verlangen Banken einen Zinsaufschlag.
Je nach Bank zahlen Sie mehr oder weniger Zinsen. Wie Sie bei der
Baufinanzierung richtig sparen können, erfahren Sie
bei baufinanzierungsrechner.eu. Sie finden dort einen Bauzinsen Vergleich mit aktuellen
Zinskonditionen für die Finanzierung Ihres Eigenheims.
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