Immobiliengutachter - Immobiliensachverständige
Als Gutachter sind Personen
bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten
Gebiet verfügen. In der Regel ist die Sachkunde durch ein geeignetes
Studium mit Abschluss sowie
mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung erworben.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ oder
„Gutachter“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich
„Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln
gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, in dem er die
Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet.
Man
unterscheidet:
- öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige
- amtlich
anerkannte Sachverständige
- freie
und allgemein anerkannte Sachverständige
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Sachverständigengruppen
Öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige
Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung
„Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.v.)
gesetzlich geschützt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
gibt es ausschließlich in Deutschland. Die Bestellung kann durch
eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine
Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder
durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.
In Gerichtsverfahren
sollen in der Regel öffentlich bestellte Sachverständige ausgewählt
werden (§ 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung), es besteht allerdings
kein Zwang dafür.
Zertifizierte Sachverständige
Nach der DIN EN ISO/IEC 17024 können
Personen zertifiziert werden.
Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen,
die Sachverständige zertifizieren. In Deutschland ist der Deutsche
Akkreditierungsrat (DAR) die oberste Hierarchiestufe der
Zertifizierungsstellen. Im Zuge der weiteren konsequenten Umsetzung der EU-Richtlinien
werden allerdings die zertifizierten Sachverständigen höher zu
bewerten sein die die vorgenannten öffentlich bestellten und
vereidigten, da es sich bei diesen um eine rein nationale (deutsche)
Gruppe handelt, die in dieser Form keinerlei Entsprechung in anderen
EU-Mitgliedsländern finden.
Freie und allgemein anerkannte,
qualifizierte Sachverständige
Personen mit entsprechenden persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen sowie mit Fachkenntnis und Sachkunde
sowie Berufserfahrung können als Sachverständige tätig werden,
sofern keine Verwechslungsgefahr mit den öffentlich bestellten
Sachverständigen besteht. Die Berufsbezeichnung ist nicht
geschützt, der freie und allgemein
anerkannte, qualifizierte Sachverständige sollte allerdings eine entsprechende
Qualifizierung, sowie langjährige berufspraktische Erfahrung
besitzen.
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Zu den
klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens in der Immobilienwirtschaft gehören vor allem die Gebiete:
- Bewertung
von Bauschäden
- Grundstückswertermittlung
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