Warum braucht man einen Energiepass
Jeder
Autobesitzer weiß, wie viel sein Auto im Durchschnitt verbraucht. Kaufen wir uns Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder eine
Waschmaschine, so hilft das Energielabel den Energieverbrauch (und
damit die laufenden Kosten) einzuschätzen. Für Hausbesitzer bzw.
Hauskäufer fehlte bislang ein solcher konkreter Anhaltspunkt,
lediglich der Verbrauch des Vorbesitzers kann ermittelt werden, was
allerdings oft wenig über den energetischen Standard des Hauses
aussagt.
Der Energiepass informiert
objektiv, zeigt Methoden zur Einsparung der immer teurer werdenden
Energie auf und ermöglicht es, den
Energiebedarf von Häusern einheitlich zu vergleichen.
Schalten Sie vor dem Immobilienkauf einen Gutachter ein: www.der-Hausinspektor.de
(LINK!)
Nach diversen Verschiebungen durch politische Diskussionen über die
Einführung des Energieausweises habe die Ministerien für Bau,
Wirtschaft und Umwelt sich
geeinigt, dass der Energiepass zum 1.1.2008 in Kraft treten soll. Ziel
der EnEV 2006 ist es, dass alle Gebäude, genauso wie z.B. Kühlschränke,
mit Energieeffizienzklassen von A bis I unterschieden. Seit
einiger Zeit hat die DENA (Deutsche Energie Agentur) einen
bundesweiten Feldversuch durchgeführt und der Energiepass ist somit
auch heute schon erhältlich.
Der Energieberater
Der
Titel Energieberater ist nicht geschützt und im Prinzip kann sich
jeder Energieberater nennen, derzeit gibt es durch dei Bafa
(Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eine Förderung in
Höhe von 175 € für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser. Diese
Förderung können allerdings nur Energieberater beantragen, welche
bei der Bafa registriert sind.
Der Pass stellt keinen Modernisierungszwang, sondern ist rein informativ.
Auch lässt sich künftig aus dem Energiepass kein Anspruch auf
Mietminderung ableiten, da es in Deutschland keinen Anspruch auf
einen bestimmten energetischen Standard im Altbau gibt.
Ist
der Energiepass eingeführt, so muss jedem Miet- oder
Kaufvertrag zukünftig ein Gebäude-Energiepass beiliegen.
Für
Neubauprojekte ändert sich nichts Wesentliches, da bei Ihnen die
Vorlage des Wärmebedarfsnachweises durch den Bauvorlageberechtigten
Pflicht ist.
Energieberater finden Sie hier: Energieberatung
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