Bietstrategie
Eine
richtige Bietstrategie gibt es eigentlich nicht, man sollte
jedoch einiges berücksichtigen:
- Setzen
Sie sich vorab ein konkretes Limit für Ihr Maximalgebot,
dies kann durchaus auch über dem Verkehrswert liegen,
z.B. weil Ihnen das Objekt bekannt ist o.ä
- Beachten
Sie den Wert der zu übernehmenden Rechte
- Das Verkehrswertgutachten
bietet sicherlich eine Grundlage für die eigene Bewertung
es ist jedoch
unverbindlich und Sie haben gegen den Gutachter keine Ansprüche
- Bieten
Sie in unregelmäßigen zeitlichen und wertmäßigen
Abständen
- Banken bzw. deren
Mitarbeiter, und sind sie noch so freundlich, sind wirtschaftliche Gegner. Die Gläubiger
haben stets Interesse an einem möglichst hohen Gebot, sie
befriedigen aus dem Erlös der Versteigerung die eigenen Forderungen
gegenüber dem Schuldner
- Der Rechtspfleger ist neutral,
seine Aufgabe ist es das Objekt meistbietend zu
veräußern. Er wird jedoch Fragen zum Verfahren und dem Objekt ausführlich, neutral und verständlich
beantworten, sofern er dazu in der Lage ist
-
Tipps darf und wird der Rechtspfleger jedoch nicht weitergeben,
denn den
Vorteil, den einer durch seine Hilfe hat, ist vielleicht zum Schaden eines
dritten und der Rechtspfleger hätte seine Pflicht zur Unparteilichkeit des Gerichts
verletzt
- Seien
Sie pünktlich, da zu Beginn des Termins viele
Informationen bekannt gegeben werden
In den ersten Minuten der Bietzeit wird
häufig kaum geboten, Gebote kommen meistens erst zum Ende
der Bietzeit.
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